Verbandsbeteiligung und Positionspapiere
In Deutschland haben staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereine ein auf gesetzlicher Grundlage beruhendes Beratungsrecht bei Bauvorhaben und ähnlichen Planungen. Auch der NABU wird an behördlichen Verfahren beteiligt, bei denen Belange des Naturschutzes berührt werden, zum Beispiel am Genehmigungsverfahren für einen Straßenbau, den Bau eine Wasserkraftanlage, einer Brücke usw. Hier kann sich der NABU – je nach Lage der Dinge – zustimmend oder kritisch bzw. ablehnend äußern. Dabei geht es nicht darum, ein Vorhaben um jeden Preis zu unterbinden, es kommt darauf an, Umweltschäden zu verhindern und konstruktive Lösungen vorzuschlagen. Über Stellungnahmen und aktuelle Verfahren, in die der NABU einbezogen ist, können Sie sich hier informieren.
22.05.2022
Kurze Wege für Radfahrer und Fußgänger!
17.06.2021
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung von Trägern Öffentlicher Belange
08.09.2020
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB
26.07.2019